vor 1869

Die älteste Quelle für Brandbekämpfung in Schramberg ist das Urbar von Rochus Merz (1549), wo im Kapitel über die Pflichten der Untertanen diese sich unter Eid verpflichten mussten, bei Feuersbrünsten ihrem Herrn getreulich beizuspringen und auch einander beizustehen, um Schaden abzuwenden....



Brandbekämpfung in früher Zeit

Freilich bestand die "Brandbekämpfung" damals hauptsächlich darin, ein übergreifen auf weitere Gebäude zu verhindern - in engen Gassen mit Fachwerkhäusern schwierig genug. Hinzu kamen die beschränkten Mittel: Mit hölzernen und bestenfalls ledernen Eimern transportierten sämtliche verfügbaren Einwohner in Doppelketten Wasser aus dem Bach und den Brunnen zur Brandstelle. Das Feuer erlosch oftmals erst, wenn ganze Häuserzeilen in Schutt und Asche lagen oder starker Regen die Flammen erstickte.

Feuerspritze ergänzt Holz- und Ledereimer

Einen beachtlichen Fortschritt bei der Brandbekämpfung brachte die Erfindung der Feuerspritze Ende des 17. Jahrhunderts. Ein solches Gerät wird erstmals 1731 beim Brand eines Hauses in Sulgen eingesetzt. Bärenwirt Laux (Lukas) Miller hatte sie auf einem Pferdewagen vom Tal zum Einsatzort transportiert. Eine Rechnung von 1738 über eine Reparatur dieser Spritze bestätigt zusätzlich ihr Vorhandensein. Aus einer Rechnung vom Jahre 1743 über eine Reparatur des Schlosses am "Spritzenhäusle" lässt sich schließen, dass man in der Zwischenzeit auch für eine ordentliche Unterbringung der Feuerspritze gesorgt hatte.

"Feuerversicherung" - bereits 1765

Um Brandgeschädigten mehr Hilfe angedeihen zu lassen, wurde 1765 in Schwäbisch-Österreich, wozu seinerzeit auch die Herrschaft Schramberg gehörte, eine "Feuersozietät", also eine Art Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit, gegründet. Brandschäden wurden nun auf die 62 Herrschaftsorte umgelegt und entsprechend abgegolten.

Im Jahre 1766 wird eine neue Feuerspritze angeschafft, die von Franz Kurz in Reutlingen gebaut und zum Preis von 72 fl 45kr geliefert wurde. Sie ist im Inventarverzeichnis des Kastenvogts Johann Baptist Ragg von 1774 wie folgt aufgeführt: "unterm 10ten april 1766 von Franz Kurz von reuttlingen Pr. 72fl, 45kr erkaufte feur sprizen zur halbscheyd 36fl, 22 1/2kr".
Ihr Wert wird also nach achtjährigem Einsatz mit der Hälfte des Kaufpreises angegeben. Sie ist laut Verzeichnis in der Kastenvogtei untergebracht.

Hauptstraße in Schutt und Asche

Nach großen Bränden in den Jahren 1716 und 1790 wurde Schramberg am 27. Mai 1805 erneut von einer verheerenden Feuersbrunst heimgesucht: Binnen drei Stunden vernichtete das Feuer, das im Hause des Färbers Flaig in der unteren Haupstraße ausgebrochen war, 43 Häuser beiderseits der Haupstraße vom "Ochsen" (heute Kreissparkasse) bis zum "Schützen". 325 Einwohner wurden obdachlos, der Schaden betrug über 35000 fl. Bei diesem Brand kam übrigens, wenn auch im geringem Erfolg, die Feuerspritze aus dem "Spritzenhäusle" zum Einsatz, außerdem mit zeitlichem Verzug die Rentamtsspritze. Es gab sogar schon eine Überlandhilfe, denn mit einer nur halbstündigen Verspätung trafen die Sulgener und noch später die Schiltacher mit ihrer Spritze ein. 
Doch da lag die Hauptstraße schon in Schutt und Asche.

Hochfürstlich württembergische Landfeuerordnung

Württemberg war ein in vielerlei Hinsicht "modernes" Staatswesen. Bereits seit 1772 gab es dort eine "Hochfürstlich württembergische Landfeuerordnung". Als die Herrschaft Schramberg im Preßburger Frieden 1805 dem von Napoleons Gnaden geschaffenen Königreich Württemberg zugeschlagen wurde, hatte die Gemeinde auch diese Ordnung zu übernehmen. Sie zielte eindeutig auf eine Verbesserung des Feuerlöschwesens durch straffere Organisation und schärfere Kontrollen von seiten der staatlichen Organe ab. So mussten etwa die Feuerlöschgeräte einem Mitglied des Magistrats überantwortet und fleissigst besichtigt werden. Die Mannschaft war in Rotten einzuteilen, denen die folgenden Aufgaben zugewiesen wurden:

a. Löschen mit den Feuereimern
b. Löschen mit den Feuerspritzen
c. Rettung von Sachwerten
d. Einsatz der Feuerhaken

Die Ordnung sah eine Pflichtfeuerwehr vor: Jeder Bürger unter 60 Jahren war zum Dienst in ihr verpflichtet.

Brandschutzbestimmungen im Jahr 1808

Um den Ausbruch von Bränden möglichst zu vermeiden, erließ die Königliche Oberregierung 1808 eine "Generalverordnung, die Feuerpolizei-Gesetze betreffend". In ihr war u.a. festgelegt, dass neu anzulegende Straßen "wenigstens eine Breite von 50 Schuh" (ca. 15m) haben müssten und dass Häuser nicht mehr mit Stroh oder Schindeln gedeckt und Stroh- und Schindeldächer nicht mehr repariert werden dürften, sondern mit Ziegeln ausgebessert werden müssten. Ferner dürfe kein neues Haus mehr ohne Kamin erbaut werden, in alte Häuser müsse bei der nächsten fälligen Reparatur ein solches eingebaut werden. Des weiteren enthielt diese Verordnung genau Vorschriften über die Aufbewahrung leicht entzündbarer Materialien, den Umgang mit Feuer und offenem Licht, die Reinigung und Visitation der Feuerstätten und Rauchfänge durch den Kaminfeger und die Feuerschau.
Auf die Aufgaben und Pflichten der Turm- und Nachtwächter wurde besonders hingewiesen. Erstere müssten "alle Viertelstunden auf allen vier Seiten des Thurms einen Umgang halten und sich genau umsehen, ob keine Feuersgefahr wahrzunehmen sei, auch zum Beweis, dass solches geschehen, jedesmal durch Rufen oder Blasen in ein Horn ein Zeichen geben".

Mängel in Ausrüstung und Führung

Als im Frühjahr 1818 die Eremitage im Schloß brannte, stellten sich sowohl bei der Ausrüstung als auch bei der Führung der Rotten große Mängel heraus. Das Oberamt verlangte eine genaue Untersuchung und umgehende Behebung der Missstände. Mit der Führung der Wehr wurden nun Bürgermeister Jegglin und Richter Hils beauftragt. Diese veranlassten, dass die noch vorhandenen strohenen Eimer durch lederne ersetzt und letztere auf 100 erhöht wurden.

Auf der Grundlage der 1831 von der Königlichen Oberregierung erlassenen allgemeinen "Local-Feuerlöschordnung" verabschiedete der Gemeinderat eine "Local-Ordnung" für Schramberg. In Ihr war folgendes festgeschrieben:

- Die Spritzen sind vierteljährlich auszuprobieren
- Die Schläuche sind regelmäßig zu schmieren und wegen der Gefahr des Mäusefrasses aufzuhängen
- Bei der Heirat erhält jeder Bürger einen Ledereimer
- Im Spritzenhäusle sind 25 Eimer für Ledige aufgehängt
- Jeder Bürger hat jährlich 3 fl Feuerwehrumlage zu bezahlen

Die Gemeindeordnung von 1837 schrieb ausserdem vor, dass eine Feuerschau zu bestellen sei, deren Tätigkeit von einem vom Gemeinderat gewählten Oberfeuerschauer überwacht werden müsse. Ferner habe der Gemeinderat für eine ausreichende Zahl gut verpichter Eimer zu sorgen - es wurden 200 bereitgestellt - und einen mit Haken, Pickeln, Äxten, Leitern, Laternen und Pechpfannen bestückten Feuerwagen anzuschaffen.

Erste Freiwillige Feuerwehren

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich in Deutschland immer mehr der Gedanke durch, dass eine wirkungsvolle Bekämpfung der Feuersbrünste nur durch eine straffe Organisation der Feuerwehr zu erreichen sei. Daher entstanden bald, und zwar zunächst in einzelnen Städten wie etwa Meißen (1841) oder Durlach (1846) Freiwillige Feuerwehren, die zumeist aus Turnvereinen hervorgingen und paramilitärisch organisiert waren.
So machte auch der 1858 in Schramberg gegründete Turnverein 1864 seinen Mitgliedern unter Androhung des Auschlusses zur Pflicht, bei Feueralarm unverzüglich in Turnjacken zum Brandplatz zu eilen und sich ohne Rücksicht auf die eigene Person mutig und tatkräftig an den Löscharbeiten zu beteiligen. Später wurden die Turner als Steiger und Retter in einer besonderen Kompanie innerhalb der Wehr geführt.

Beim großen Brand von 1868 an der Steige, der sieben Häuser zerstörte, wurde erschreckend deutlich, dass das Feuerlöschwesen in Schramberg trotz mancher Anstrengungen immer noch sehr im Argen lag: Es gab nur eine Feuerrotte mit zwei Spritzen aus den Jahren 1785 bzw. 1831, 200 hölzerne oder lederne Feuereimer und einige wenige Feuerhaken. Mit einer derart ungenügenden personellen und materiellen Austattung war es unmöglich, eines Großfeuers Herr zu werden. Sollte man auch weiterhin auf die Hilfe auswärtiger Wehren angewiesen bleiben? Diesen Makel wollte das vor Jahresfrist zur Stadt erhobene Schramberg nicht auf sich sitzen lassen

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